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   BPatG, 13.03.2008 - 25 W (pat) 39/06   

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https://dejure.org/2008,32428
BPatG, 13.03.2008 - 25 W (pat) 39/06 (https://dejure.org/2008,32428)
BPatG, Entscheidung vom 13.03.2008 - 25 W (pat) 39/06 (https://dejure.org/2008,32428)
BPatG, Entscheidung vom 13. März 2008 - 25 W (pat) 39/06 (https://dejure.org/2008,32428)
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  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 13.03.2008 - 25 W (pat) 39/06
    So fehlt insbesondere auch solchen Angaben eine (hinreichende) Unterscheidungskraft, die sich auf Umstände beziehen, die die Ware oder Dienstleistung selbst zwar nicht unmittelbar betreffen, jedoch durch die ein enger beschreibender Bezug zu den angemeldeten Waren oder Dienstleistungen hergestellt wird und deshalb die Annahme gerechtfertigt ist, dass der Verkehr in der Bezeichnung nicht ein Unterscheidungsmittel für die Herkunft der angemeldeten Waren oder Dienstleistungen sieht (vgl. BGH GRUR 2006, 850, 854 (Nr. 19) - FUSSBALL WM 2006).

    Die zu berücksichtigenden allgemeinen Verkehrskreise - wobei auf die Wahrnehmung eines normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Dienstleistungen abzustellen ist (vgl. EuGH, GRUR Int. 2005, 44 - SAT 2.; BGH, GRUR 2006, 850, 854 Tz 18 - FUSSBALL WM 2006) - werden daher der angemeldeten Wortfolge in Bezug auf die beanspruchten Dienstleistungen nur den sachbezogenen Hinweis entnehmen, dass diese "in einer Schule" erbracht werden; sie werden darin jedoch keinen individuellen Herkunftshinweis und damit keine Marke erkennen.

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 13.03.2008 - 25 W (pat) 39/06
    Keine Unterscheidungskraft besitzen nach der Rechtsprechung vor allem solche Bezeichnungen, denen die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Waren und Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 678 - Postkantoor).

    Vielmehr kann die Unterscheidungskraft auch aus anderen Gründen fehlen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor; GRUR 2004, 680 - Biomild).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 13.03.2008 - 25 W (pat) 39/06
    Vielmehr kann die Unterscheidungskraft auch aus anderen Gründen fehlen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor; GRUR 2004, 680 - Biomild).

    Vielmehr ist ein Zeichen bereits dann von der Eintragung ausgeschlossen, wenn es auch nur in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal der in Frage stehenden Waren oder Dienstleistungen bezeichnet (vgl. EuGH, MarkenR 2003, 450 - DOUBLEMINT; EuGH MarkenR 2004, 111, 115 - BIOMILD/Campina Melkunie).

  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 13.03.2008 - 25 W (pat) 39/06
    Die zu berücksichtigenden allgemeinen Verkehrskreise - wobei auf die Wahrnehmung eines normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Dienstleistungen abzustellen ist (vgl. EuGH, GRUR Int. 2005, 44 - SAT 2.; BGH, GRUR 2006, 850, 854 Tz 18 - FUSSBALL WM 2006) - werden daher der angemeldeten Wortfolge in Bezug auf die beanspruchten Dienstleistungen nur den sachbezogenen Hinweis entnehmen, dass diese "in einer Schule" erbracht werden; sie werden darin jedoch keinen individuellen Herkunftshinweis und damit keine Marke erkennen.
  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 189/01

    URLAUB DIREKT

    Auszug aus BPatG, 13.03.2008 - 25 W (pat) 39/06
    Denn die angemeldete Wortfolge vermittelt auch bei einem solchen Verständnis einen ausschliesslich sachbezogenen Aussageinhalt in Bezug auf die beanspruchten Dienstleistungen, was der Bezeichnung aber jegliche Unterscheidungskraft nimmt (vgl. dazu BGH, GRUR 2004, 778, 779 - URLAUB DIREKT).
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